Unterlagen für den Wohngeld-Antrag in Frankfurt

Stand: August 2026

Zum Wohngeld-Antrag in Frankfurt gehören neben dem Antragsformular Nachweise zur Wohnung, zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder und zur Identität. Welche Belege genau nötig sind, hängt davon ab, ob Sie zur Miete, in Untermiete oder im Eigentum wohnen und welchen Aufenthaltsstatus Sie haben. Unvollständige Unterlagen verzögern die Entscheidung der Wohngeldbehörde.

Warum die Checkliste so wichtig ist

Das Amt für Wohnungswesen prüft den Anspruch nur anhand der eingereichten Nachweise. Ein vollständiger Satz Unterlagen gehört deshalb zum Antrag dazu – beim Erstantrag ebenso wie bei der Weiterleistung.

Legen Sie Kopien vor und halten Sie Originale bereithalten, falls nachgefordert wird. Die folgende Liste folgt der üblichen Frankfurter Praxis; im Einzelfall kann die Behörde weitere Nachweise verlangen.

Was fast jeder Haushalt vorlegt

Unabhängig von der Wohnform zählen dazu Ausweisdokumente, Einkommensnachweise und – bei Miete – der Vertrag plus Zahlungsbelege. Details zum anrechenbaren Einkommen stehen unter Einkommen, zur Abgrenzung von anderen Leistungen unter Transferleistungen.

Checkliste nach Lebenslage

Wählen Sie Ihre Situation. Ohne Auswahl bleibt die vollständige Liste sichtbar – so funktioniert die Seite auch ohne JavaScript und ist druckbar.

Lebenslage auswählen

Für alle Haushalte

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass aller erwachsenen Haushaltsmitglieder
  • Nachweise über das Einkommen aller Haushaltsmitglieder (in der Regel die letzten zwölf Monate bzw. aktuelle Bescheide)
  • Nachweise über Kindergeld, Unterhalt, Renten oder andere laufende Leistungen, soweit bezogen
  • Angaben zu allen Personen, die in der Wohnung leben

Zur Miete (Hauptmiete)

  • Mietvertrag einschließlich Unterschriftenseite (ohne Hausordnung)
  • Nachweis der letzten beiden Mietzahlungen (zum Beispiel Kontoauszug)
  • Letzte Mietänderungsmitteilung oder aktuelle Mietbescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters

Untermiete

  • Untermietvertrag
  • Hauptmietvertrag der Hauptmieterin oder des Hauptmieters
  • Nachweis der letzten beiden Mietzahlungen
  • Wohnraumskizze mit Größe, Bezeichnung der Räume und Angabe, wer welche Räume nutzt
  • Letzte Mietänderungsmitteilung oder Mietbescheinigung

Lastenzuschuss (selbst genutztes Eigentum)

  • Grundbuchauszug
  • Kaufvertrag, Erbschein oder Schenkungsvertrag
  • Wohnflächenberechnung (Grundriss oder Bauplan), gegebenenfalls Teilungserklärung
  • Darlehensverträge für Erwerb, Bau oder Modernisierung sowie aktuelle Jahreskontoauszüge
  • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweis der Verwalterkosten bei Eigentumswohnungen (Hausgeldabrechnung)

Nicht-EU-Staatsangehörige

  • Gültiger Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Aufenthaltszweck, soweit sie den Titel erläutern

Rentenbeziehende

  • Aktueller Rentenbescheid aller Rentenarten
  • Nachweise über Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten oder Grundsicherung, falls bezogen

Selbstständige

  • Letzter Einkommensteuerbescheid
  • Aktuelle Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder BWA
  • Gegebenenfalls vorläufige Gewinnschätzung für das laufende Jahr

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Fragen zu den Unterlagen

Der Antrag sollte möglichst vollständig eingereicht werden. Fehlende Nachweise fordert die Behörde nach; das verlängert die Bearbeitung. Sammeln Sie die Unterlagen vor dem Absenden.

Ja, wenn die Mietzahlung klar erkennbar ist. Alternativ akzeptiert die Behörde in der Regel eine aktuelle Mietbescheinigung.

Untermietvertrag, Hauptmietvertrag, Zahlungsnachweise und eine Wohnraumskizze. Details stehen in der Checkliste oben und unter Untermiete.

Nicht-EU-Staatsangehörige legen den gültigen Aufenthaltstitel vor. Ob ein Anspruch besteht, hängt auch vom Aufenthaltsstatus ab – siehe Zuwanderung.

Aktuelle Einkommens- und Mietnachweise sind erneut nötig, weil die Behörde den Anspruch neu prüft. Alte Bescheide allein reichen nicht.

An das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main. Sie können mit dem Antrag eingereicht werden.

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