Wohngeld für Menschen mit Behinderung in Frankfurt
Stand: August 2026
Ja, Menschen mit Behinderung können in Frankfurt Wohngeld erhalten, wenn Einkommen, Haushaltsgröße und Bruttokaltmiete zusammenpassen und keine vorrangige Leistung mit Unterkunftskosten bezogen wird. Bei GdB 100 oder bei geringerem GdB plus Pflegebedürftigkeit mindert ein gesetzlicher Freibetrag das anrechenbare Einkommen. Das verbessert die Rechnung, ersetzt aber nicht die übrigen Voraussetzungen.
Barrierearme Wohnungen und die Stufe VI
Barrierearme oder größere Wohnungen in Frankfurt sind knapp und oft teurer als der Durchschnitt. In der Mietenstufe VI gilt für eine Person ein Höchstbetrag von 615 Euro, für zwei Personen 745 Euro. Viele rollstuhlgerechte oder mit Assistenz genutzte Wohnungen liegen darüber. Der übersteigende Teil bleibt unberücksichtigt; der Freibetrag wirkt auf der Einkommensseite, nicht auf der Miete.
Wer im Heim lebt, folgt zusätzlich den Sonderregeln unter Pflegeheim. Die allgemeinen Größen erklärt die Seite zur Höhe. Voraussetzungen: Voraussetzungen.
Freibetrag nach Grad der Behinderung
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens zieht das Wohngeldgesetz einen jährlichen Freibetrag ab für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100. Derselbe Freibetrag gilt bei einem GdB unter 100, wenn zugleich Pflegebedürftigkeit nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch besteht und häusliche, teilstationäre Pflege oder Kurzzeitpflege stattfindet. Ein GdB von 50 allein ohne Pflegebedürftigkeit löst diesen Abzug nicht aus.
Der Freibetrag senkt das anrechenbare Einkommen und kann so erst einen Anspruch eröffnen oder ihn erhöhen. Erwerbsminderungsrente, Assistenzleistungen Dritter und Unterhalt folgen den allgemeinen Einkommensregeln. Mehrere berechtigte Haushaltsmitglieder lösen den Abzug jeweils aus. Überblick: Freibeträge.
Welche Unterlagen den Freibetrag belegen
Neben Mietvertrag, Mietzahlungen, Einkommensnachweisen und Ausweis braucht die Behörde den Schwerbehindertenausweis oder den Feststellungsbescheid zum GdB. Bei GdB unter 100 zusätzlich den Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegeform. Die filterbare Liste steht unter Unterlagen.
Den Antrag nimmt das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, entgegen. Wird der GdB später höher festgestellt, kann das den laufenden Anspruch beeinflussen.
Beispiel: Paar mit Erwerbsminderungsrente und GdB 100
Beispiel zur Einordnung, kein Bescheid: Zwei Personen leben in einer Wohnung in Preungesheim. Die Bruttokaltmiete beträgt 802 Euro. Der Höchstbetrag der Stufe VI für zwei Personen liegt bei 745 Euro. In die Berechnung fließen daher höchstens 745 Euro ein; 57 Euro bleiben unberücksichtigt. Das Einkommen besteht aus einer Erwerbsminderungsrente. Ein Haushaltsmitglied hat GdB 100; der gesetzliche Freibetrag mindert das anrechenbare Einkommen.
Eine Euro-Höhe des Wohngelds nennt erst der Bescheid. Weitere Lagen: Rente, Pflegeheim, Zielgruppen. Weiter: Antrag, Unterlagen, Höhe, Voraussetzungen.
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