Wohngeld-Antrag in Frankfurt

Stand: August 2026

Ein Wohngeld-Antrag in Frankfurt ist der formelle Weg, Mietzuschuss oder Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz zu beantragen. Es gibt den Erstantrag, den Weiterleistungsantrag vor Ablauf der Bewilligung, den Erhöhungsantrag bei höherer Miete oder mehr Haushaltsmitgliedern und den Änderungsantrag bei sonstigen Änderungen. Zuständig ist das Amt für Wohnungswesen. Bewilligtes Wohngeld wirkt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung.

Welche Arten des Wohngeld-Antrags gibt es?

Nicht jeder Wohngeld-Antrag in Frankfurt ist derselbe. Das Wohngeldgesetz (WoGG) unterscheidet danach, ob Sie erstmals leisten, eine laufende Bewilligung verlängern, eine höhere Leistung verlangen oder eine Änderung im Haushalt anzeigen. Die richtige Antragart spart Rückfragen und verhindert, dass ein Vorgang unter der falschen Rechtsfolge läuft.

Mieterinnen und Mieter beantragen den Mietzuschuss, selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer den Lastenzuschuss. Die Antragarten selbst gelten für beide Leistungsformen.

Antragarten beim Wohngeld in Frankfurt
Antragart Typischer Anlass Hinweis
Erstantrag Erster Bezug oder Neubeginn Wirkung ab Antragsmonat
Weiterleistung Bewilligung endet Etwa zwei Monate vorher
Erhöhung Höhere Miete oder mehr Personen Nicht jede Änderung reicht
Änderung Sonstige Änderungen im Haushalt In Frankfurt oft auf Papier

Wann stelle ich einen Erstantrag?

Den Erstantrag stellen Sie, wenn Sie noch kein Wohngeld beziehen oder nach einer Unterbrechung neu beginnen. Er erfasst Wohnung, Haushaltsmitglieder und das Einkommen aller zu berücksichtigenden Personen. Ob ein Anspruch besteht, richtet sich nach den Voraussetzungen des WoGG, nicht nach einer pauschalen Einkommensgrenze.

Bewilligtes Wohngeld wird in der Regel ab dem Ersten des Monats geleistet, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingeht. Monate vor der Antragstellung bleiben unberücksichtigt. Deshalb zählt das Datum des Eingangs, nicht erst die spätere Entscheidung.

Weiterleistung, Erhöhung oder Änderung?

Läuft der Bewilligungszeitraum aus, brauchen Sie einen Weiterleistungsantrag. Typischer Zeitpunkt sind etwa zwei Monate vor dem Ende, das im Bescheid steht. Die Behörde prüft den Anspruch dann neu.

Steigt die Miete oder ziehen weitere zu berücksichtigende Personen ein, kann ein Erhöhungsantrag die laufende Leistung anpassen. Andere Änderungen – etwa ein Umzug, ein Jobwechsel oder eine Trennung – gehören in den Änderungsantrag und unter die Mitteilungspflichten. In Frankfurt wird der Änderungsantrag häufig noch auf Papier geführt, während Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag oft elektronisch möglich sind.

Welche Unterlagen gehören zum Antrag?

Zum Wohngeld-Antrag gehören in der Regel Nachweise zur Wohnung, zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder und zur Identität. Bei Miete sind das Mietvertrag und Zahlungsbelege, beim Lastenzuschuss Unterlagen zur Belastung. Die filterbare Übersicht steht unter Unterlagen.

Unvollständige Belege verzögern die Entscheidung. Legen Sie Kopien vor und halten Sie Originale bereit, falls nachgefordert wird. Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen zusätzlich den Aufenthaltstitel; Hinweise dazu stehen unter Zuwanderung.

Kann ich den Wohngeld-Antrag online stellen?

Erstantrag, Weiterleistung und Erhöhung lassen sich in vielen Fällen als Online-Antrag einreichen. Der Änderungsantrag läuft in Frankfurt oft weiter auf Papier. Unabhängig vom Weg bleibt die Zuständigkeit beim Amt für Wohnungswesen, weil sie sich nach dem Ort der Wohnung richtet.

Was gilt nach der Antragstellung?

Nach dem Eingang prüft die Behörde Anspruch und Höhe. Frankfurt am Main ist der Mietenstufe VI zugeordnet; die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete liegen für eine Person bei 615 Euro, für zwei bei 745 Euro, für drei bei 887 Euro, für vier bei 1.035 Euro und für fünf bei 1.183 Euro. Je weiteres Haushaltsmitglied kommen 149 Euro hinzu.

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate, in vergleichsweise konstanten Verhältnissen längstens 24 Monate. Details zur Höhe und zur Berechnung helfen, den späteren Bescheid einzuordnen. Bei Ablehnung bleiben Ablehnungsgründe und der Widerspruch der nächste Schritt.

Für wen kommt ein Antrag besonders infrage?

Wohngeld richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen oberhalb der Grundsicherung. Typische Konstellationen sind Rente, Erwerbstätigkeit, Familien und Alleinerziehende. Wer Bürgergeld mit Kosten der Unterkunft bezieht, ist in der Regel ausgeschlossen.

Eine Orientierung nach Lebenslage finden Sie unter Für wen. Die allgemeinen Ausschlüsse stehen unter Transferleistungen.

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Häufige Fragen

Dann ist der Erstantrag der richtige Weg. Er erfasst Wohnung, Haushalt und Einkommen vollständig neu.

In der Regel ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag bei der zuständigen Behörde eingegangen ist. Monate davor werden nicht nachgezahlt.

An das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Wohnung.

Erst-, Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag sind häufig elektronisch möglich. Der Änderungsantrag wird in Frankfurt oft noch auf Papier gestellt.

In der Regel zwölf Monate, in stabilen Verhältnissen längstens 24 Monate. Vor Ablauf ist ein Weiterleistungsantrag nötig.

Die Erhöhung zielt auf mehr Leistung bei höherer Miete oder mehr Haushaltsmitgliedern. Der Änderungsantrag erfasst sonstige Änderungen, die Anspruch oder Höhe verschieben können.

Die Antragarten sind dieselben, die Leistungsform unterscheidet sich: Mietzuschuss bei Miete, Lastenzuschuss bei selbst genutztem Eigentum. Die Unterlagen weichen ab.

Mindestens Nachweise zu Wohnung, Einkommen und Identität. Die vollständige Checkliste steht unter Unterlagen.

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