Frankfurt-Pass und Wohngeld
Stand: August 2026
Der Frankfurt-Pass ist ein städtischer Ausweis für Menschen mit geringem Einkommen. Wer Wohngeld in Frankfurt bezieht, erfüllt in der Regel die soziale Voraussetzung für den Pass. Er öffnet ermäßigte Zugänge zu kommunalen Angeboten – etwa Kultur, Sport und Bildung. Der Pass ersetzt weder den Wohngeld-Antrag noch den Bescheid und wird in einem eigenen Verfahren ausgestellt.
Wofür der Frankfurt-Pass gedacht ist
Wohngeld mindert die Wohnkosten. Der Frankfurt-Pass setzt an einer anderen Stelle an: Er kennzeichnet, dass Sie zu der Gruppe gehören, für die die Stadt ermäßigte Teilhabe an öffentlichen Angeboten vorsieht. Typisch sind reduzierte Eintritte in städtische Bäder, Museen oder vergleichbare Einrichtungen sowie vergünstigte Kurse der Erwachsenenbildung.
Welche Stellen den Pass anerkennen, legt die Stadt fest. Der Pass ist kein Zahlungsmittel und kein Ersatz für den Wohngeld-Bescheid. Er dokumentiert den Status gegenüber den teilnehmenden Stellen in Frankfurt am Main.
Zusammenhang mit dem Wohngeld-Bescheid
Wer einen gültigen Wohngeld-Bescheid für eine Wohnung in Frankfurt hat, kann diesen in der Regel als Nachweis der wirtschaftlichen Lage nutzen. Der Pass folgt dem Bewilligungszeitraum nicht automatisch: Endet das Wohngeld, entfällt oft auch die Grundlage für die Verlängerung des Passes.
Ein abgelehnter Wohngeldantrag führt nicht notwendig zum Ausschluss, wenn eine andere anerkannte Leistung vorliegt. Umgekehrt begründet der Pass keinen Wohngeldanspruch. Zuerst klären Sie den Zuschuss zur Miete oder Belastung über den Antrag und die Voraussetzungen.
Was der Pass nicht leistet
Der Pass zahlt keine Miete und ändert die Höhe des Wohngelds nicht. Er beeinflusst weder Mietenstufe noch Höchstbetrag. Ermäßigungen gelten nur dort, wo die jeweilige Einrichtung den Pass akzeptiert.
Für den öffentlichen Nahverkehr in Hessen gibt es mit dem Hessenpass mobil ein eigenes Landesangebot. Beide Nachweise können nebeneinander bestehen, ersetzen einander aber nicht. Preise einzelner Fahrkarten oder Eintritte gehören nicht auf diese Seite; maßgeblich ist der Zweck: reduzierte Teilhabe, nicht die Wohngeldberechnung.
Haushaltsmitglieder und Geltungsdauer
Ob Angehörige im selben Haushalt den Pass mitnutzen oder eigene Ausweise brauchen, richtet sich nach den städtischen Regeln, nicht nach dem Wohngeldgesetz. Kinder und Partnerinnen oder Partner sind nicht automatisch mitversichert wie in einer Krankenkasse.
Die Gültigkeit ist befristet. Nach einer Weiterleistung oder einem neuen Bescheid prüfen Sie, ob der Pass verlängert werden muss. Eine Ablehnung oder das Ende des Wohngelds nach einem Umzug aus Frankfurt kann die Berechtigung entfallen lassen.
Abgrenzung zur Wohngeldbehörde
Zuständig für Wohngeld bleibt das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main. Fragen zum Pass selbst richten Sie an die von der Stadt benannte Ausgabestelle – nicht an die Wohngeldsachbearbeitung, sofern diese den Pass nicht ausdrücklich mitbearbeitet.
Legen Sie für den Pass den aktuellen Bescheid und ein Ausweisdokument vor. Die Wohngeld-Unterlagen (Mietvertrag, Kontoauszüge) braucht die Passstelle in der Regel nicht vollständig, wenn der Bescheid den Bezug belegt.
Nach einem Umzug oder einer Änderung
Der Frankfurt-Pass ist an den Wohnsitz in Frankfurt gebunden. Verlegen Sie den Haushalt aus der Stadt, entfällt der städtische Pass; Wohngeld beantragen Sie dann am neuen Ort. Innerhalb Frankfurts kann der Pass gültig bleiben, während das Wohngeld für die neue Wohnung neu zu beantragen ist.
Änderungen der Haushaltszusammensetzung – etwa nach Trennung – können beide Verfahren berühren. Teilen Sie der Wohngeldbehörde die Änderung mit; für den Pass gilt die Regelung der Ausgabestelle. Eine Übersicht der Begriffe steht im Lexikon.
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