Mietstufe Frankfurt: Mietenstufe VI nach der WoGV

Stand: August 2026

Die Mietstufe Frankfurt ist die Mietenstufe VI. Sie steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung und gilt für das gesamte Stadtgebiet Frankfurt am Main. Die sieben Stufen I bis VII bilden das örtliche Mietniveau im Vergleich zum Bundesgebiet ab. Stufe I erfasst günstige Märkte, Stufe VII die teuersten. Frankfurt liegt in der zweithöchsten Stufe: die Vergleichsmieten sind deutlich überdurchschnittlich, das höchste Niveau bleibt Stufe VII vorbehalten. Die Stufe bestimmt die Höchstbeträge, nicht den individuellen Bescheid.

Was die Mietstufe Frankfurt festlegt

Wohngeld rechnet nicht mit der tatsächlichen Marktmiete jeder Straße, sondern mit gesetzlich festgelegten Obergrenzen. Diese Obergrenzen hängen von der Mietenstufe der Gemeinde und von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Für Frankfurt am Main ist das die Mietenstufe VI.

Die Zuordnung trifft nicht das Amt vor Ort nach Gutdünken. Sie folgt der Anlage zur Wohngeldverordnung (WoGV). Änderungen der Stufe gäbe es nur, wenn der Verordnungsgeber die Anlage neu fasst – nicht durch einen einzelnen Mietspiegel oder eine Stadtteilstatistik.

Die Stufen I bis VII im Überblick

Das System kennt sieben Stufen. Sie sortieren Gemeinden danach, wie hoch das lokale Mietniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt liegt. Je höher die Stufe, desto höher die Höchstbeträge der berücksichtigungsfähigen Miete.

Bedeutung der Mietenstufen I bis VII
Stufe Örtliches Mietniveau
I deutlich unter dem Bundesdurchschnitt
II unterdurchschnittlich
III leicht unterdurchschnittlich bis durchschnittlich
IV durchschnittlich bis leicht darüber
V überdurchschnittlich
VI deutlich überdurchschnittlich – Frankfurt am Main
VII höchstes Niveau der Verordnung

Warum Frankfurt am Main in Stufe VI steht

Die Mietstufe Frankfurt spiegelt den teuren Wohnungsmarkt der Mainmetropole: hohe Vergleichsmieten, knappes Angebot, starke Nachfrage im Rhein-Main-Gebiet. In der Systematik der WoGV reicht das für die zweithöchste Stufe.

Stufe VII bleibt Märkten vorbehalten, die in der Verordnung noch darüber eingeordnet sind. Frankfurt ist damit nicht „zu niedrig eingestuft“, weil einzelne Inserate über den Höchstbeträgen liegen – die Stufe beschreibt das Gemeindeniveau, nicht die teuerste Wohnung im Westend. Umgekehrt macht Stufe VI Wohngeld nicht automatisch großzügig: Einkommen und Haushalt bleiben gleichberechtigte Faktoren der Höhe.

Ein Stadtgebiet, eine Stufe

Ob Innenstadt, Sachsenhausen, Bornheim, Höchst oder ein nördlicher Stadtteil: Für ganz Frankfurt am Main gilt Mietenstufe VI. Es gibt keine wohngeldrechtliche Sonderstufe nach Lage, Baujahr oder Vermieterin.

Unterschiede zwischen Lagen wirken nur über die tatsächlich vereinbarte Miete – und auch nur, bis der Höchstbetrag erreicht ist. Eine Orientierung nach Lagen, ohne andere Stufe, steht unter Stadtteile. Zuständig bleibt dasselbe Amt; siehe Zuständigkeit.

Was die Stufe in der Rechnung auslöst

Die Mietenstufe wählt die richtige Spalte der Höchstbeträge. In Stufe VI liegen diese Beträge höher als in I bis V und niedriger als in VII. Die Grundwerte der Anlage 1 – ohne Heizung – sind auf der Seite Höchstbeträge tabellarisch aufgeführt.

Heizkosten- und Klimakomponente hängen nicht von der Frankfurter Stufe ab; sie treten bundeseinheitlich zum Grundbetrag hinzu. Erklärung: Heizkosten. Die anrechenbare Kaltmiete selbst definiert die Bruttokaltmiete.

Was die Mietstufe nicht entscheidet

Die Stufe sagt nicht, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt. Sie ändert nichts am Ausschluss bei Bürgergeld mit KdU oder bei BAföG dem Grunde nach. Sie setzt auch kein Wohngeld in Euro fest.

Zwei Haushalte in derselben Frankfurter Straße können sehr verschiedene Ergebnisse haben, sobald Einkommen oder Personenzahl auseinanderlaufen. Die Verknüpfung der Faktoren beschreibt die Berechnung.

Stufe und Antrag

Im Antrag müssen Sie die Mietenstufe nicht selbst eintragen; die Behörde wendet die WoGV auf den Wohnort an. Wichtig ist die zutreffende Anschrift der Wohnung, weil sich danach Stufe und Zuständigkeit richten.

Für Wohnraum in Frankfurt am Main ist das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, zuständig. Begriffe rund um die Stufe erläutert das Lexikon.

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Häufige Fragen

Frankfurt am Main ist der Mietenstufe VI zugeordnet (Anlage zur Wohngeldverordnung). Das gilt für das gesamte Stadtgebiet.

Nein. Die Mietstufe Frankfurt ist überall VI. Höhere Inseratsmieten wirken nur bis zum Höchstbetrag, nicht über eine andere Stufe.

Sie bilden das örtliche Mietniveau im Vergleich zum Bundesgebiet ab. Stufe I ist das günstigste Band, Stufe VII das höchste. Frankfurt steht in VI.

Nein. Die Stufe folgt der Verordnung, nicht dem einzelnen Mietvertrag. Eine hohe Miete oberhalb des Höchstbetrags bleibt teilweise unberücksichtigt.

Eine neue Zuordnung gäbe es nur durch eine geänderte Anlage zur WoGV. Für den Stand August 2026 bleibt es bei Mietenstufe VI.

Nein. Die Stufe wählt den Grund-Höchstbetrag der Anlage 1. Heizkosten- und Klimakomponente kommen zusätzlich und bundeseinheitlich hinzu.

Der Wohnort der Wohnung. Wer in Frankfurt wohnt und auswärts arbeitet, bleibt in der Mietstufe Frankfurt (VI).

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