Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: August 2026

Diese Website ist so gestaltet, dass sie den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der harmonisierten Norm EN 301 549 entspricht. Technischer Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Feedback zu Barrieren nehmen wir über die im Impressum genannten Kontaktdaten entgegen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für das Webangebot unter wohngeld-frankfurt.de einschließlich aller Sprachversionen. Sie beschreibt den Stand vom August 2026.

Stand der Vereinbarkeit

Das Angebot ist mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA vereinbar. Insbesondere sind umgesetzt:

  • Semantische Überschriften, Listen, Tabellen und Landmarks
  • Tastaturbedienung aller Steuerungselemente inklusive Navigation und Akkordeon
  • Sichtbarer Fokus, Skip-Links und Mindestgröße der Schaltflächen von 44 Pixeln
  • Kontrast von Text zu Hintergrund von mindestens 4,5:1, große Schrift mindestens 3:1
  • Sprache im HTML-Attribut, Sprachumschaltung mit Sprachnamen statt Flaggen
  • Alternativtexte bzw. leere Alternativtexte für dekorative Grafiken
  • Vergrößerung auf 200 Prozent ohne Verlust wesentlicher Inhalte
  • Berücksichtigung von prefers-reduced-motion
  • Rechts-nach-links-Darstellung für Arabisch

Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit sind keine wesentlichen Einschränkungen bekannt. Sollten eingebettete Dateien oder nachträglich ergänzte Inhalte die Konformität berühren, werden sie in dieser Erklärung benannt.

Erstellung dieser Erklärung

Die Erklärung wurde im August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt (Prüfung der Templates, der Kontraste, der Tastaturbedienung und der Semantik). Sie wird bei wesentlichen Änderungen des Angebots aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns das bitte mit. Nutzen Sie die Kontaktdaten im Impressum. Beschreiben Sie die Seite und das aufgetretene Problem. Wir prüfen die Rückmeldung und antworten über denselben Weg.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie nach Ihrer Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz einschalten. Das Durchsetzungsverfahren dient der Prüfung, ob die barrierefreie Gestaltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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