Wohngeld für Alleinerziehende in Frankfurt

Stand: August 2026

Ja, Alleinerziehende können in Frankfurt Wohngeld erhalten, wenn sie mit mindestens einem minderjährigen Kind und ohne weiteren Erwachsenen in der Wohnung leben und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Wohngeldgesetz sieht dafür einen Freibetrag vor. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss zählen zum Einkommen, Kindergeld bleibt außer Betracht. Hohe Frankfurter Mieten treffen Alleinerziehende oft besonders, weil ein Einkommen die Wohnung tragen muss.

Ein Einkommen, Frankfurter Miete, Stufe VI

In der Mietenstufe VI gilt für zwei Personen ein Höchstbetrag von 745 Euro, für drei Personen 887 Euro. Viele Wohnungen für Elternteil plus Kind oder Kinder liegen in Bornheim, Gallus oder Niederrad genau in diesem Korridor oder darüber. Ein einziges Erwerbseinkommen plus Unterhalt reicht oft nicht, die Bruttokaltmiete vollständig zu tragen – liegt aber über dem Bürgergeld.

Was über dem Höchstbetrag liegt, bleibt unberücksichtigt. Der Antrag fällt nicht allein wegen der hohen Miete aus. Die Systematik steht unter Höhe und Voraussetzungen. Familien mit zwei Erwachsenen folgen der Seite Familien.

Wer wohngeldrechtlich alleinerziehend ist

Den Freibetrag für Alleinerziehende gibt es, wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern wohnt und mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist sowie Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung bezogen wird. Lebt ein weiterer Erwachsener dauerhaft in der Wohnung – etwa eine neue Partnerin oder ein neuer Partner –, entfällt dieser Freibetrag.

Unterhalt und Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zählen grundsätzlich zum Einkommen. Kindergeld bleibt außer Betracht. Gezahlter Unterhalt an Personen außerhalb des Haushalts kann unter den Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes abgezogen werden. Die Abzüge im Überblick: Freibeträge.

Welche Unterlagen Alleinerziehende typischerweise vorlegen

Neben Mietvertrag, Mietzahlungen und Ausweis braucht die Behörde Einkommensnachweise, Kindergeldunterlagen zur Haushaltszusammensetzung sowie Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss – auch wenn nichts fließt, hilft eine kurze Erklärung. Die filterbare Liste steht unter Unterlagen.

Den Antrag nimmt das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main, entgegen. Nach einer Trennung ändert sich oft die Haushaltsgröße; das ist mitzuteilen.

Beispiel: Elternteil mit zwei Kindern

Beispiel zur Einordnung, kein Bescheid: Ein Elternteil lebt mit zwei minderjährigen Kindern in Niederrad. Die Bruttokaltmiete beträgt 940 Euro. Der Höchstbetrag der Stufe VI für drei Personen liegt bei 887 Euro. In die Berechnung fließen daher höchstens 887 Euro ein; 53 Euro bleiben unberücksichtigt. Das Einkommen besteht aus einem Teilzeitgehalt sowie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Kindergeld bleibt außerhalb der Einkommenssumme; der Alleinerziehenden-Freibetrag mindert das anrechenbare Einkommen.

Eine Euro-Höhe des Wohngelds nennt erst der Bescheid. Weitere Lagen: Familien, Teilzeit, Zielgruppen. Weiter: Antrag, Unterlagen, Höhe, Voraussetzungen.

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Häufige Fragen

Wenn Sie ausschließlich mit Kind oder Kindern wohnen, mindestens ein Kind minderjährig ist und Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung fließt. Ein weiterer dauerhaft mitwohnender Erwachsener schließt den Freibetrag aus.

Ja. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zählen grundsätzlich zu den Einnahmen. Sie müssen angegeben und belegt werden.

Nein. Kindergeld bleibt bei der Einkommensermittlung außer Betracht. Es ist aber für die Definition „alleinerziehend“ und die Haushaltszusammensetzung relevant.

Wochenendbetreuung allein macht den anderen Elternteil nicht zum Haushaltsmitglied Ihrer Wohnung. Bei annähernd gleicher Betreuung kann das Kind bei beiden Eltern zählen. Siehe Haushaltsmitglieder.

In der Regel ja, weil Sie dann nicht mehr ausschließlich mit Kindern wohnen. Zugleich steigt die Zahl der Haushaltsmitglieder und das gemeinsame Einkommen wird geprüft.

Ja, Teilzeit schließt den Anspruch nicht aus. Das Teilzeitgehalt plus Unterhalt bilden das Einkommen. Mehr dazu unter Teilzeit.

Titel, Vereinbarung, Kontoauszüge oder der Unterhaltsvorschussbescheid. Fließt nichts, erläutern Sie das im Antrag. Die Liste steht unter Unterlagen.

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