Wohngeld in der Wohngemeinschaft in Frankfurt
Stand: August 2026
Ja, Mitglieder einer Wohngemeinschaft können in Frankfurt Wohngeld erhalten – in der Regel jede Person für sich als eigener Haushalt mit ihrem Mietanteil. Eine WG ist wohngeldrechtlich meist keine Familie. Entscheidend sind der eigene Mietanteil, das eigene Einkommen und, bei Studierenden, der BAföG-Ausschluss. Wer mit Partnerin oder Partner eine Wirtschaftsgemeinschaft bildet, wird dagegen als gemeinsamer Haushalt geprüft.
Mietanteil statt ganzer Wohnung – Stufe VI trotzdem relevant
In Frankfurt liegen WG-Zimmer in Bockenheim, dem Nordend oder am Riedberg oft zwischen 350 und 550 Euro Bruttokaltmiete. Der Höchstbetrag der Mietenstufe VI für eine Person beträgt 615 Euro. Viele Anteile liegen darunter und können vollständig in die Berechnung einfließen. Trotzdem bleibt die Stadt teuer: Wer ein größeres Zimmer oder hohe Betriebskosten trägt, stößt an die 615-Euro-Grenze.
Anrechenbar ist nur Ihr Anteil, nicht die Miete der ganzen Wohnung. Die allgemeinen Regeln stehen unter Höhe und Voraussetzungen. Untermiete mit zwei Verträgen beschreibt Untermiete.
Eigener Haushalt, keine Familien-WG
Haushaltsmitglied ist, wer mit Ihnen den Wohnraum teilt und nach dem Wohngeldgesetz füreinander einsteht – Ehe, Lebenspartnerschaft, Verantwortungsgemeinschaft oder nahe Verwandtschaft. Typische WG-Mitglieder mit getrennten Kassen und eigenem Zimmer sind jeweils ein eigener Haushalt. Jede Person stellt einen eigenen Antrag mit ihrem Mietanteil.
Ein Paar in einer WG-Wohnung wird in der Regel als gemeinsamer Zweipersonenhaushalt geprüft; dann gilt der Höchstbetrag von 745 Euro für die gemeinsame Miete. Studierende in der WG bleiben zusätzlich dem Filter „BAföG dem Grunde nach“ unterworfen, weil jede Person ein eigener Haushalt ist. Siehe Studierende, Haushaltsmitglieder und BAföG.
Welche Unterlagen WG-Mitglieder typischerweise vorlegen
Sie brauchen den Vertrag, aus dem Ihr Mietanteil hervorgeht – Hauptmietvertrag mit interner Vereinbarung oder Untermietvertrag –, Nachweise Ihrer Zahlungen und Ausweis sowie Einkommensnachweise. Bei Untermiete kommen Hauptvertrag und Wohnraumskizze hinzu. Die Liste steht unter Unterlagen.
Den Antrag stellt jede berechtigte Person selbst. Zuständig ist das Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67–69, 60322 Frankfurt am Main.
Beispiel: Ein WG-Mitglied mit eigenem Mietanteil
Beispiel zur Einordnung, kein Bescheid: Eine Person mietet in einer Vier-WG in Bockenheim ein Zimmer. Ihr Anteil an der Bruttokaltmiete beträgt 385 Euro. Der Höchstbetrag der Stufe VI für eine Person liegt bei 615 Euro. Der gesamte Anteil liegt darunter und kann daher in voller Höhe einfließen. Das Einkommen besteht aus einem Angestelltengehalt in Teilzeit. Die drei Mitbewohnerinnen und Mitbewohner stellen jeweils eigene Anträge oder keinen Antrag.
Ob Wohngeld gezahlt wird, hängt vom eigenen Einkommen ab – eine Euro-Höhe nennt erst der Bescheid. Weitere Lagen: Untermiete, Studierende, Teilzeit. Weiter: Antrag, Unterlagen, Höhe, Voraussetzungen.
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